Ausschreibung Winterpokal 2023/2024 (Leihkartserie)
ROK KART RACING e. V. im DMV
Präambel
ROK-KART-RACING e.V. im DMV schreibt zur Förderung des Jugend- und Breitensports den Winterpokal 2023 / 2024 aus.
1. Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind alle Jugendlichen ab 7 Jahren, sofern es die Vorschriften der
jeweiligen Kartbahn zulassen und die Kenntnisse für den Motorsport in Theorie und Praxis
bei den Teilnehmern vorhanden sind. Mindestgröße 130 cm.
Die Entscheidung über die Zulassung obliegt dem Veranstalter in Absprache mit dem Rennleiter,
den Schiedsrichtern und dem Bahnbetreiber. Eine Lizenz ist nicht vorgeschrieben.
Wir behalten uns eine Stichprobenprüfung des Geburtsjahrgangs vor.
Das Tragen eines Integralhelmes mit Visier, körperbedeckender Kleidung, geeigneten
Schuhen und Handschuhen ist vorgeschrieben. Das Tragen eines Overalls wird empfohlen.
2. Karts
Alle Veranstaltungen werden auf Leihkarts gefahren.
Es sind nur Viertakt-Karts zugelassen, die von der jeweiligen Kartbahn fürden Leihkartbetrieb verwendet werden.
3. Haftung / Haftungsverzicht
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die
alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von Ihnen
benutzen Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Bewerber und Fahrer erklären mit der Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche
jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen zum ROK-KART-RACING Winterpokal 2023 / 2024 entstehen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Er gilt für Ansprüche aus jeglichen Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubte Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
4. Nenngeld
Das Nenngeld je Veranstaltung beträgt 50,00 €
5. Anzahl der Karts je Strecke
Je nach Streckenlänge und Breite werden je Gruppe die vom Bahnbetreiber zugelassene Anzahl von Karts auf die Strecke gelassen.
6. Ablauf der Veranstaltung
Die Veranstaltung unterteilt sich in:
- Fahrerbesprechung
- 10 Minuten Zeittraining
- 20 Minuten Rennen
Zum Rennen werden die Karts jeweils verlost, nach Vorgabe des Bahnbetreibers.
Ausnahme:
Es werden auch bestimmte Karts verwendet, in die besonders kleine Teilnehmer passen.
Diese werden dann vorher nach Absprache zwischen dem Rennleiter, dem Bahnbetreiber und den Schiedsrichtern zugeteilt.
Die Startzuteilung und Startaufstellung zu den Rennen erfolgt, nachdem alle Teilnehmer ihr
Training absolviert haben, entsprechend der schnellsten Trainingsrunde.
(Beispiel 20 Teilnehmer): Es werden zwei Trainingsgruppen a 10 Karts gebildet.
Die Aufteilung des A-Finales bzw. B-Finales erfolgt wie folgt:
A-Finale : Trainingsschnellster bis Zehnter
B-Finale : Trainingselfter bis Zwanzigster
Die genaue Regelung wird bei jeder Veranstaltung bei der Fahrerbesprechung bekannt
gegeben.
Die Rennen werden je nach Bahn stehend oder rollend gestartet. Die genaue Regelung wird
bei jeder Veranstaltung bei der Fahrerbesprechung bekannt gegeben.
Bei Mobikart ist eine Mindestgröße von 130 cm vorgeschrieben.
7. Zeitplan
siehe Kurzausschreibung
8. Termine
siehe Kurzausschreibung
9. Punktevergabe
Gemäß der als Anlage I beigefügten Punktetabelle.
Die zu erreichende Punktzahl orientiert sich nach der jeweiligen Starterzahl je Klasse an dem Renntag.
9a. Punktausgleich
Sollte der Fall eintreten, dass ein Fahrer aus sicherheits- oder größentechnischen Gründen nicht in seiner eigentlichen Klasse starten kann, so wird in Absprache mit der Rennleitung ein Start in der für den Fahrer passenden Klasse genehmigt. Der Fahrer wird dann für die Tagesveranstaltung in dieser Klasse gewertet.
Für die Saisonwertung wird der Fahrer weiterhin in seiner altersmäßig angestammten Klasse gewertet.
Der Fahrer erhält für die Saisonwertung die Punkte, die er an dem Tag erfahren hat.
Ein weitergehender Punktausgleich ist ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Wertung Winterpokal
Es werden für den Winterpokal 2023/2024 insgesamt 7 Läufe gefahren. Die besten 5 Läufe werden für die Wertung gerechnet. Bei wetterbedingten Absagen kann der Veranstalter die Anzahl der Wertungsläufe und Streichergebnisse ändern.
5 der geplanten 7 Läufe werden für die Landesmeisterschaft (LM) des Landesfachverband Motorsport Berlin gewertet (1 Streichlauf), Termine siehe Kurzausscheibung. Die Einschreibgebühr für die LM beträgt 10.- €.
10a. Preise
Je Veranstaltung erhalten mindestens die ersten Drei je Klasse Pokale.
Bei der Siegerehrung der Gesamtwertung nach der letzten Veranstaltung erhalten mindestens die ersten Fünf der Gesamtwertung je Klasse Pokale.
Um in der Gesamtwertung berücksichtigt zu werden muss mindestens an 4 Rennen teilgenommen werden, also das entsprechende Nenngeld bezahlt sein und in der Qualifikation am Start gewesen sein.
Sowie bei der letzten Veranstaltung vor Ort zu sein, bzw. sich vorher abzumelden.
Evtl. kurzfristige Änderungen behalten wir uns vor.
Ist der Platzierte bei der Siegerehrung nicht anwesend (unentschuldigt), besteht kein Anspruch auf Herausgabe des Pokals.
11. Flaggen
Gemäß DMSB Rundstreckenreglement, Ausnahme die gelben Flaggen können auch durch
gelbes Rundumlicht ersetzt werden.
Genaue Flaggenerklärung siehe Anlage zur Rahmenausschreibung.
12. Strafen
Bei einem Frühstart wird der Teilnehmer im Rennergebnis um drei Plätze zurückgestuft.
Bei unsportlichen Verhalten erhält der Teilnehmer eine Verwarnung, im Wiederholungsfall
im selben Rennen, bzw. Training erfolgt mindestens eine Zurückstufung.
Tritt der Wiederholungsfall drei Runden vor Schluss ein, wird der Teilnehmer zurückgestuft.
Bei Überholen unter gelber Flagge (oder gelbes Rundumlicht) erfolgt ebenfalls mindestens eine Zurückstufung.
Bei grob unsportlichen Verhalten auf und neben der Strecke erfolgt der Ausschluss von der
Veranstaltung. Im Wiederholungsfall kann eine Sperre für die gesamte Serie ausgesprochen
werden.
Die Strafen werden nach Rücksprache zwischen den Streckenposten, Schiedsrichtern und der Rennleitung ausgesprochen.
13. Defekt
Sollte ein Kart durch Defekt auf der Rennstrecke liegen bleiben, so muss der Fahrer in seinem Kart sitzenbleiben, außer er wird durch die Streckenposten oder dem Bahnpersonal
aufgefordert auszusteigen. Erst dann darf der Fahrer nach Anweisung der Streckenposten oder des Bahnpersonals das Kart wechseln. Hierbei ist der Transponder am havarierten Kart
mitzunehmen und am neuen Kart einzusetzen. Durch Nichttauschen des Transponders verursachte Fehler in der Zeitmessung sind dem Fahrer anzulasten.
Sollte die Rennleitung, die Streckenposten oder das Bahnpersonal ein Defekt am Kart feststellen, welchen der jeweilige Fahrer nicht bemerkt, so kann das jeweilige Kart durch Anzeigen der Kartnummer und der schwarzen Flagge mit orangen Punkt in die Boxengasse beordert werden. Der jeweilige Fahrer hat mit seinem Kart umgehend die nächste Möglichkeit zu nutzen, in die Boxengasse zu einem Karttausch zu fahren. Geschieht dies nicht, erfolgt der Wertungsausschluss. Hierbei ist der Transponder am havarierten Kart mitzunehmen und am neuen Kart einzusetzen. Durch Nichttauschen des Transponders verursachte Fehler in der Zeitmessung sind dem Fahrer anzulasten.
14. Kartwechsel
Die Karts sind für jedes Rennen mit ausreichend Benzin versorgt und haben alle den gleichen Luftdruck. Veränderungen am Luftdruck dürfen nur durch das Streckenpersonal durchgeführt werden.
Für jedes Rennen stehen Ersatzkarts zur Verfügung.
Das zugeloste Kart wird nur bei erkennbaren technischen Mängeln nach Rücksprache mit dem Rennleiter, dem Personal des Bahnbetreibers und den Schiedsrichtern getauscht.
15. Rennleitung
Anweisungen der Rennleitung, der Streckenposten und des Bahnpersonals sind unbedingt
Folge zu leisten. Nichtbefolgen der Anweisungen werden mit einer Verwarnung geahndet im besonders schweren Fall auch mit Wertungsausschluss.
Die Rennleitung setzt sich wie folgt zusammen:
- Rennleiter, stellv. Rennleiter
- Streckenposten
- Schiedsrichter (werden von der jeweiligen Bahn und / oder dem Veranstalter gestellt,
mind. 1)
16. Proteste
Proteste müssen bis jeweils 10 Minuten nach der jeweiligen Training Sitzung oder den Rennen beim Rennleiter oder den Schiedsrichtern schriftlich eingereicht werden.
Proteste werden vor Ort endgültig und abschließend entschieden.
Proteste gegen die Zeitnahme sind nicht möglich.
Die Protestgebühr beträgt 50,00 Euro und wird bei erfolgreichem Protest zurückerstattet.
17. Schlussbestimmungen
Die Auslegung der Ausschreibung obliegt dem Veranstalter. Den Anordnungen des
Veranstalters und der von ihm eingesetzten Sportwarte und Funktionäre ist Folge zu leisten.
ROK-KART-RACING e.V. im DMV
Vorstand
Stand: September 2023